Wissens-Blog
Der Wissens-Blog von PiReCon
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Wissen erleichtert einem in vielen Bereichen das Leben. Ein fundiertes Wissen um die verschiedenen Aspekte im Umgang mit Bildern im Print- und Web-Bereich kann sowohl vor rechtlichen Problemen schützen, wie auch Geld beim Einkauf und der Verwendung von Bildern sparen.
Wir von PiReCon setzen uns jeden Tag mit diesen Themen auseinander und haben im Laufe der Jahre umfangreiche Erfahrungen sammeln können. Provitieren Sie in diesem Blog von den wichtigsten Details. In den angebotenen Seminaren und Workshops haben Sie die Möglichkeit, sich umfassender beraten und schulen zu lassen.
Ab dem 1.1.2014 wurde der Begriff "Geschmacksmuster" in "eingetragenes Design" geändert. Dementsprechend wurde das "Geschmacksmustergesetz" in "Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design" umbenannt. Wer es genauer wissen möchte kann hier nachschauen:
Ich setze Bilder auf meiner Homepage und bei Facebook ein – welche Rechte muss ich beachten?
Grundsätzlich gibt es bei jedem Bild, ob online eingesetzt oder im Printbereich, Rechte die es bei einer Veröffentlichung zu klären gilt. Besser man klärt diese Rechte bevor man seine Seiten ins Internet stellt und somit der Welt zugänglich macht.
Doch welche Rechte können an einem Bild einer Veröffentlichung im Wege stehen?
Heute bin ich beim Stöbern auf der Fotolia Website im Forum, unter Rechtliches, auf folgende interessante Geschichte gestoßen: Abgemahnt – Bilder von Fotolia nicht sicher?!
Dort beschwert sich ein Nutzer, dass er ein Bild von Fotolia redaktionell verwendet hat und anschließend von einer Anwaltskanzlei abgemahnt wurde. Offensichtlich handelte die Kanzlei im Auftrag des Fotografen. Sie berief sich auf eine nicht eingehaltene Lizenzbestimmung, wo es um die Nennung der Quellenangabe geht. Da diese nicht in der richtigen Reihenfolge gemacht wurde, mahnten die Anwälte den Nutzer ab.
Brauche ich immer eine Model-Release?
Wenn Sie Personen fotografieren und das Bild anschließend veröffentlichen möchten, brauchen Sie immer eine Einverständniserklärung der fotografierten Person. Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Dieser Vertrag zwischen Fotograf und Model ist die sogenannte Model-Release. Es ist dabei völlig unerheblich in welchem Medium die Fotos eingesetzt werden, ob in einer Zeitschrift oder auf einer Website.
Oftmals suchen Sie Motive nicht nur bei einer Bildagentur sondern bei mehreren und das kostet Zeit.
Sie müssen sich durch Suchmaschinen klicken, Angaben machen zur Verwendung der Motive, Auflagenhöhen präzisieren und die Dauer der Nutzung festlegen. Das ist wertvolle Zeit, die Ihren Kreativ-Spezialisten fehlt, wenn sie sich mit administrativen Tätigkeiten beschäftigen müssen.
Unsere Beiträge im Bereich Wissens-Blog haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen vorallem auch keine Rechtsberatung dar! Für Ihre Fragen können Sie uns einfach kontaktieren, wir beraten Sie gern.