Wer hat das Foto fotografiert? Das ist der Urheber!
Ich habe das Foto selbst fotografiert, ich bin der Urheber.
Wenn Sie ein Foto selbst erstellen, ist klar, dass Sie der Urheber sind, und Sie müssen sich nicht weiter um die Urheberschaft des Fotos kümmern.
Ich habe einen Fotografen beauftragt, dann ist der Fotograf der Urheber.
Der Fotograf ist der Urheber, weil er das Foto erstellt hat. Durch eine Honorarzahlung an den Fotografen erwerben Sie die Nutzungsrechte, die Sie mit dem Fotografen frei verhandeln können. Auch bei exklusiven Fotografenverträgen erwerben Sie immer nur das Nutzungsrecht und nie das Urheberrecht.
Wenn Sie einen Fotografen beauftragen sollten Sie immer genau definieren, was Sie mit den erstellten Bildern machen dürfen, und wo Sie diese einsetzen möchten. Auch ist es hilfreich, wenn der Fotograf Ihnen zusichert, dass die Rechte Dritter berücksichtigt sind. Zum Beispiel, das die Rechte eines Models oder die Eigentums- und Hausrechte einer Location geklärt sind.
Je genauer dies alles im Vorfeld fixiert wird, umso klarer ist Ihre Position, wenn es doch mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.
Das Foto wurde bei einer Foto-/Bildagentur gekauft und ich habe eine Lizenz erworben.
Welche Lizenz wurde erworben? Der Fotografenvertrag ist hier die Lizenz, die regelt was Sie mit dem Foto machen dürfen. Dies finden Sie alles in den Nutzungs- oder Lizenzbedingungen der Bildagenturen, die Sie unbedingt lesen sollten.
Das Foto wurde mir von meinem Kunden zur Verfügung gestellt.
Auch hier sind Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht befreit. Am besten lassen Sie sich zusichern, dass sämtliche Rechte Dritter berücksichtigt wurden. Ein E-Mail Verkehr ist hier sehr hilfreich um zu belegen, dass Sie sich vergewissert haben.
Was ist auf dem Foto zusehen? Das Motiv!
Sind Personen auf dem Foto abgebildet?
Habe ich einen Modelvertrag oder greift eine Ausnahmeregel?
(Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Gruppenfotos).
Sind Gegenstände auf dem Foto abgebildet die geschützt sind?
Kunstwerke einer zeitlich begrenzten Ausstellung, geschützte Bauwerke, die dem Designrecht unterliegen, Möbel, Comicfiguren, Mode, Stadtpläne etc. diese Dinge könnten urheberechtlichen Schutz genießen. Vorsicht auch bei Markenprodukten, diese sind immer markenrechtlich geschützt.
Wo wurde das Foto aufgenommen?
Haben Sie das Einverständnis in der Location zu fotografieren? Dieses brauchen Sie vom Eigentümer oder jemanden, der das Hausrecht ausübt. Zu diesen Locations gehören sämtliche privaten Räumlichkeiten aber auch öffentliche wie: Bahnhöfe, Flughäfen, Zoos, Parks, sämtliche Verkehrsmittel, Museen, Kaufhäuser etc.. Viele Locations geben Ihnen gegen eine Gebühr eine Dreh- oder Fotografiererlaubnis.
Wenn Sie diese beiden wichtigen Punkte beachten, haben Sie das meiste richtig gemacht. Im speziellen Einzelfall unterstützen wir Sie gerne, einfach anrufen oder eine E-Mail an PiReCon schreiben!